Die Thematik mit der GEMA ist schnell sehr komplex und von diversen Faktoren abhängig. Grundsätzlich kann man leider keine bestimmte "Lösung" finden. Neben den Erfahrungen mit der GEMA die ich beruflich gesammelt habe, habe ich mich vor einigen Jahren auch schon mal mit der Verwendung von Bots zur Wiedergabe von Musik auf TeamSpeak-Servern beschäftigt. Grob kann man hier sagen: Im neuen Medium Internet ist vieles eine Grauzone.
Unterscheiden sollte man aber zwei Fälle: Der Musikbot gibt ein Internetradio in Echtzeit wieder oder der Musikbot spielt diverse Titel und wird quasi so selber zu einem Radiosender.
Im ersten Fall wird ein Internetradiosender durch den Musikbot an verschiedene Zuhörer wiedergegeben. Es macht keinen Unterschied, ob jeder für sich den Stream anhört oder eben ein Bot im Channel ist, der den Radiosender wiedergibt. Es handelt sich zwar trotzdem um eine Weiterverbreitung, welche nicht mehr durch die Lizenzen des Internetradios abgedeckt wird, aber es macht aber kaum einen Unterschied, ob der Bot dazwischen sitzt oder eben nicht. Daher ist das eine Grauzone. (Anmerkung: Da es tausende dieser Radiobots gibt und mir noch kein Fall in den letzen Jahren bekannt geworden ist, wo die GEMA eingeschritten ist, gehe ich mal davon aus, dass das auch noch länger eine Grauzone bleibt.)
Beim anderen Fall wird die Sache schwieriger: Der Bot verbreite verschiedenste Titel von diversen Interpreten mit meinem Musikbot auf dem TeamSpeak-Server. Solange es sich um einen passwortgeschützten Bereich handelt in dem sich das Umfeld nach
§ 15, Abschnitt 3 UrhG in einem privaten Rahmen befindet ist es in Ordnung, so einen Musikbot zu verwenden.
Jedoch reicht ein Passwort nicht aus, damit das Umfeld privat wird. Wenn in einem Gildenchannel, wo sich nur die Hälfte der Mitglieder gegenseitig kennen, ein solcher Musikbot verwendet wird, gilt das Gleiche wie in einem öffentlichen Channel: Es handelt sich um eine öffentliche Verbreitung der Musik, die eine GEMA-Lizenzierung benötigt, egal ob man eine gekaufte CD abspielt oder den Bot irgendwas von YouTube streamen lässt.
Weiterhin gilt bei solchen Verstössen eine sehr eingeschränkte Störerhaftung: Wenn die GEMA sich an uns wendet, dass jemand den TeamSpeak als Plattform zur Verbreitung von nicht lizenzierter Musik verwendet hat, so müssen wir ab diesem Punkt dafür sorgen, dass dies unterbleibt, eine Strafe für den Betreiber des TeamSpeaks wird es zunächst aber nicht geben. (Wenn man dann trotzdem als Plattformberteiter nichts unternimmt kann durchaus mehr passieren, wie beim
Präzedenzfall YouTube)
Den eigentlichen Verursacher kann die GEMA sehr wohl zur Rechenschaft ziehen, und Lizenzkosten nachfordern, Hierbei gilt dann, dass man das Doppelte von dem zahlt, was die nötige Lizenz gekostet hat - das könnte viel werden. Jedoch bleibt es schwer den genauen Rahmen des Verstoßes zu beweisen und das ganze kann nur schwer überwacht werden, deshalb bleibt auch dies eine "Grauzone", auch wenn die Rechtslage klar ist.
Zum Abschluss bleibt zu sagen, dass jeder Betreiber eines Musikbots mit sich selbst vereinbaren muss, ob er das (geringe) Risiko eingeht. Wir von unserer Seite können weder Musikbots explizit erlauben noch müssen wir sie verbieten. Sollte es zum Fall kommen, dass sich die GEMA meldet, oder es zu vergleichbaren Plattformen ein Urteil gibt, müssen wir dafür sorgen, dass Musikbots auf dem TeamSpeak nicht mehr verwendbar sind - was wahrscheinlich noch lange dauern wird.